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   OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22   

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OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22 (https://dejure.org/2022,41979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2022 - 20 U 213/22 (https://dejure.org/2022,41979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2022 - 20 U 213/22 (https://dejure.org/2022,41979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Feststellungsklage des Geschädigten gestützt auf Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen seinen Haftpflichtversicherer

Verfahrensgang

  • LG Münster - 115 O 177/21
  • OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22
    Als Ausnahme hiervon bejaht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung die Zulässigkeit einer vorweggenommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer aufgrund der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung dann, wenn die Gefahr besteht, dass dem Geschädigten der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt wegen Untätigkeit des Versicherungsnehmers verloren geht (BGH, Urteil vom 15.11.2000, IV ZR 223/99, Rn. 10; Urteil vom 05.04.2017, IV ZR 360/15, BGHZ 214, 314 ff., Rn. 24 ff.), oder wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (BGH, Beschluss vom 22.07.2009, IV ZR 265/06, Rn. 2).
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22
    Als Ausnahme hiervon bejaht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung die Zulässigkeit einer vorweggenommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer aufgrund der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung dann, wenn die Gefahr besteht, dass dem Geschädigten der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt wegen Untätigkeit des Versicherungsnehmers verloren geht (BGH, Urteil vom 15.11.2000, IV ZR 223/99, Rn. 10; Urteil vom 05.04.2017, IV ZR 360/15, BGHZ 214, 314 ff., Rn. 24 ff.), oder wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (BGH, Beschluss vom 22.07.2009, IV ZR 265/06, Rn. 2).
  • BGH, 11.01.2022 - VIII ZR 33/20

    Kaufrechtlicher Gewährleistungsanspruch gegen den Gebrauchtwagenhändler wegen des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22
    Eine Behauptung ist aber dann unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 11.01.2022, VIII ZR 33/20, VersR 2022, 1050 ff., Rn. 18).
  • BGH, 05.04.2017 - IV ZR 360/15

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Geltendmachung des Deckungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2022 - 20 U 213/22
    Als Ausnahme hiervon bejaht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung die Zulässigkeit einer vorweggenommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer aufgrund der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung dann, wenn die Gefahr besteht, dass dem Geschädigten der Deckungsanspruch als Befriedigungsobjekt wegen Untätigkeit des Versicherungsnehmers verloren geht (BGH, Urteil vom 15.11.2000, IV ZR 223/99, Rn. 10; Urteil vom 05.04.2017, IV ZR 360/15, BGHZ 214, 314 ff., Rn. 24 ff.), oder wenn der Versicherer auf Anfrage des Geschädigten, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (BGH, Beschluss vom 22.07.2009, IV ZR 265/06, Rn. 2).
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